Schutz von Kindern bei häuslicher Gewalt Zwischen Eingreifen, Unterstützen und Beteiligen

31. Okt 2024 um 09:00 - 16:00Speichern
Ein Mann streckt den Arm aus und hält seine Hand in die Kamera.
Interessierte können sich bis zum 17. Oktober 2024 für den Fachtag anmelden

Fachtag an der Abteilung Duisburg

Bei häuslicher Gewalt sind Kinder direkte oder indirekte Opfer. Dies zeigt sich nicht allein an registrierten Zahlen. Getroffene Maßnahmen zum Schutz vor häuslicher Gewalt, wie polizeiliche Eingriffe und Ermittlungsarbeiten oder auch solche, die Unterstützung und Beteiligung fokussieren (wie die der Jugendämter, freien Träger und zivilgesellschaftlichen Organisationen), üben zusätzlichen Einfluss auf Kinder aus. Sie können Auswirkungen darauf haben, wie direkte und indirekte Gewalterfahrungen Kinder für den weiteren Verlauf ihres Lebens prägen – sie können helfen, aber auch Viktimisierung verstärken.

Die Entwicklung menschenrechtlicher Standards für Maßnahmen gegen häusliche Gewalt zielt deshalb auf eine verstärkte Zentrierung auf die Betroffenen ab: Eingriffe, Unterstützung und Beteiligung sind damit stets zusammen zu denken. Die Istanbul-Konvention geht beispielsweise auf Kinder als Zeugen (Art. 26) gesondert ein. Darüber hinaus ist es ein Grundanliegen, die Perspektive von Opfern zu stärken, etwa durch die Verpflichtung sekundäre Viktimisierungen zu vermeiden (Art. 15) und zivilgesellschaftliche Organisationen einzubeziehen (Art. 9). Im Bereich des Kinderschutzes wird dies an der Verpflichtung zur Beteiligung von Kindern beim Schutz ihres Wohls deutlich, vor allem gemäß Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention.

In der Praxis sind mit Eingriffen, Unterstützung und Beteiligung unterschiedliche Vorgehensweisen und Befugnisse verbunden, denn bei Fällen häuslicher Gewalt treffen in der Regel verschiedene Zuständigkeiten aufeinander:

  • Jugendämter und Polizei,
  • Staatsanwaltschaften und Gerichte,
  • freie Träger,
  • Zivilgesellschaft,
  • Schulen,
  • Krankenhäuser.

Diese gehen mit verschiedenen Handlungsansätzen zur Gewährleistung von Schutz einher – zwischen situativem Eingreifen, kontextuellen Beobachtungen und langfristigen Beziehungen in Hilfe- und Unterstützungsprozessen. Zum Schutz des Wohls des Kindes sollten diese verschiedenen Ansätze in der beruflichen Praxis in- und miteinander wirken. Erst dann könnten – der Istanbul-Konvention gemäß – Praxiseingriffe, Unterstützung und Beteiligung auch sinnvoll ineinandergreifen.

Ziel dieses Fachtags ist es, sich über Herausforderungen einer guten Praxis zum Schutz von Kindern bei häuslicher Gewalt aus verschiedenen beruflichen und wissenschaftlichen Sichtweisen auszutauschen. Des Weiteren sollen existierende sowie zu entwickelnde Modelle der Praxis diskutiert werden.

Programm

Programm des Fachtags
09:00 UhrEmpfang
09:30 Uhr

Begrüßung durch die Organisator/innen

Grußwort
Anne Heselhaus (Beigeordnete für Kultur, Bildung, Jugend, Sport und Integration, Stadt Gelsenkirchen)

09:45 Uhr

KEYNOTE I

Problemaufriss
Dr. Mike Seckinger (Deutsches Jugendinstitut München)

10:45 UhrPause
11:15 Uhr

WORKSHOPS

Problematisierung von Eingreifen, Unterstützen, Beteiligen für Angehörige anderer Berufsfelder:

a. Eingreifen
Anja Brückmann (Polizeipräsidium Düsseldorf)

b. Unterstützen
Adina Weiß (Solidarität mit Frauen in Not - SOLWODI, Duisburg)

c. Beteiligen
Regine Umbach (Kinderschutzbund Landesverband NRW e.V.)

12:45 UhrMittagspause
13:30 Uhr

Kommentierung der Ergebnisse:

a. Eingreifen
Anne Christine Groß (Staatsanwaltschaft Essen, Opferschutzbeauftragte)

b. Unterstützen
Asmaa El Makhoukhi (Stadt Gelsenkirchen, Gleichstellungsbeauftragte)

c. Beteiligen
Jan Fries (Landschaftsverband Rheinland)

14:45 Uhr

KEYNOTE II

Best-Practice-Beispiel
Anja Köllen (Childhoodhouse Düsseldorf)

15:45 UhrAbschluss

Zielgruppe

Die Veranstaltung richtet sich an Praktikerinnen und Praktiker aus Polizei, Jugendämtern, Familiengerichten, Staatsanwaltschaften, freien Trägern und zivilgesellschaftlichen Organisationen sowie an alle Interessierten aus der Wissenschaft und anderen relevanten Bereichen.

Anmeldung

Bitte melden Sie sich bis zum 17. Oktober 2024 per E-Mail unter der Funktionsadresse veranstaltungen(at)hspv.nrw.de für den Fachtag an.

Für die Teilnahme fallen keine Gebühren an. Das Mittagessen kann nicht gestellt werden, es bestehen jedoch in der Mensa des Studienorts Duisburg günstige Möglichkeiten.

Kontakt

John, Emanuel
Herr RR Dr. Emanuel John

Sprecher IGE

Studienort Duisburgemanuel.john(at)hspv.nrw.de
Jahn, Sarah Jadwiga
Frau RD'in Dr. Sarah Jadwiga Jahn

Sprecherin IGE

Studienort Dortmund Technologiezentrumsarahjadwiga.jahn(at)hspv.nrw.de