Prof. Dr. Christof Muthers
- Lehre
- AV-R Rechtswissenschaften
Kontakt
- StandortStudienort KölnAbteilung Köln
- Adresse Erna-Scheffler-Straße 4, 51103 Köln
- Raum2.52
- Emailchristof.muthers(at)hspv.nrw.de
- Telefon+49 221 912652-3430
Lehre
- FachbereichAllgemeine Verwaltung / Rentenversicherung
- Fachgruppe Rechtswissenschaften
- Fächer Arbeitsrecht , Bürgerliches Recht
Curriculum Vitae
1990 - 1995 | Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg, Padua und Köln (1. Juristisches Staatsexamen) |
---|---|
1997 - 1999 | Juristisches Referendariat beim Landgericht Düsseldorf (2. Juristisches Staatsexamen) |
1999 - 2004 | Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Arbeits- und Wirtschaftsrecht der Universität zu Köln (Professor Dr. Martin Henssler) |
2001 - 2010 | Rechtsanwalt |
2006 | Promotion zum Dr. iur. (gefördert durch die Johanna und Fritz Buch Gedächtnisstiftung) |
2005 - 2008 | Geschäftsführer der Rechtsanwaltskammer Köln |
2006 - 2008 | Mitglied der Ausschüsse der Bundesrechtsanwaltskammer zur Juristenausbildung und Internationale Sozietäten |
Seit 2008 | Ordentlicher Professor für Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht an der Hochschule für Polizei und Verwaltung (vormals Fachhochschule für öffentliche Verwaltung) des Landes NRW |
Seit 2019 | Wissenschaftlicher Berater des EURIEC |
Projekte
Grundlagen der Haftung (01.09.2022-31.08.2023 )
Das System des Staatshaftungsrechtes und die Haftung der Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes sowie auch der Ausbildungskörperschaften ist sowohl aus wissenschaftlicher Sicht als auch aus Sicht der Lehre für unserer Hochschule von überragender Bedeutung, da das Staatshaftungsrecht und insbesondere § 839 BGB für alle Fachbereiche unserer Hochschule Gegenstand des Curriculums ist. Daher habe ich dazu bereits ein erstes Forschungsprojekt durchgeführt, welches demnächst eine Aktualisierung erfordert. Aber auch vielfältigste andere Haftungstatbestände sind nicht nur Gegenstand des…
Datenschutz in der Personalauswahl (01.09.2018-31.08.2019 )
Zum 31.5. 2018 tritt die Datenschutz Grundverordnung in Kraft Sie löst die bisherige EU-Richtlinie ab (Richtlinie RL 95/46/EG zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr).Daher bedurfte es sowohl einer Überarbeitung des Bundesdatenschutzgesetzes als auch einer Neufassung des Landesdatenschutzgesetzes. Diese befindet sich aktuell im Gesetzgebungsprozess. (Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des allgemeinen Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und .zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Nordrhein- Westfälisches…
Integritätstests (01.09.2013-30.08.2016 )
Ziel des Projektes ist es, die Nützlichkeit des Testverfahrens IBES zur Vorhersage organisationsschädlichen Verhaltens in Kommunalverwaltungen zu prüfen. Es sollen Handlungsempfehlungen für jene Dienstherren erarbeitet werden, die mit dem Gedanken spielen, etwa im Rahmen der Personalauswahl Integritätstests durchzuführen.
Personalrecht: Rechtsfragen der Ungleichbehandlung (01.06.2012-31.05.2013 )
Untersuchungsgegenstand sind die juristischen Anforderungen an die Ungleichbehandlung. Insbesondere gilt es, das Problemfeld für die öffentliche Verwaltung zu eruieren, wo Ungleichbehandlung als Rechtsproblem existiert und die Folgen die rechtliche zulässige bzw. unzulässige Ungleichbehandlung hat. Dies gilt zunächst vorrangig für die Diskriminierung wegen Alters.
Soziale Sicherung im Umbruch (SoSiUm) (01.12.2010-31.05.2014 )
Die Forschungsgruppe ,Soziale Sicherung im Umbruch' (SOSIUM) versteht sich als transdisziplinäres Forschungskonsortium. Hierbei beschäftigen sich Vertreter der unterschiedlichen Disziplinen anwendungsorientiert mit der Frage des Zustandes und der Zukunft von sozialer Sicherung. Teilprojekte von SOSIUM aus Soziologie, Volkswirtschaftslehre sowie aus Arbeits- und Zivilrecht nutzen das kommunale, regionale, nationale und internationale Netzwerk der Mitglieder von SOSIUM, um Impulse für Wissenschaft und Praxis zu einer zukunftsfesten Ausgestaltung von unterschiedlichen Aspekten der sozialen…
Publikationen
HaftungstatbeständeHandbuch der Beraterhaftung
Datenschutzrechtliche Aspekte der Personalauswahl
Handbuch der BeraterhaftungDie Haftungstatbestände
Vertragliche Haftung gegenüber Mandanten Vor- nach- und außervertragliche Haftung Gesetzliche Haftungsgrundlagen Haftung gegenüber DrittenDie AnwaltssozietätDie Anwaltssozietät, § 1 B Die einzelnen Formen anwaltlicher Zusammenschlüsse
Möglichkeiten und Grenzen von Integritätstests bei der Personalauswahl im öffentlichen SektorMöglichkeiten und Grenzen von Integritätstests bei der Personalauswahl im öffentlichen Sektor Forschung für die Praxis, S. 139 - 158
Die Haftung für Umweltschäden nach deutschem RechtDie Haftung für Umweltschäden nach deutschem Recht , West trift Ost - Recht und Verwaltung im deutsch-chinesischen Dialog
Die einzelnen Formen anwaltlicher ZusammenschlüsseDie Anwaltssozietät - Gesellchaftsrecht/Berufsrecht/Steuerrecht/Bewertung
Die Behandlung des share deal – Diskussionsbericht zu dem Referat von Dr. Hans-Joachim Holzapfel; - Due Diligence und Best Knowledge beim Unternehmenskauf – Diskussionsbericht zu dem Referat von Professor Dr. Holger Fleischer, LL.M.Die Behandlung des share deal – Diskussionsbericht zu dem Referat von Hans-Joachim Holzapfel; - Due Diligence und Best Knowledge beim Unternehmenskauf – Diskussionsbericht zu dem Referat von Professor Ho
COVID 19 - die Pandemie macht an der Grenze nicht halt - Zum Austausch grenzüberschreitender Gesundheits- und MeldedatenCOVID 19 - die Pandemie macht an der Grenze nicht halt - Zum Austausch grenzüberschreitender Gesundheits- und Meldedaten
COVID 19 - die Pandemie macht an der Grenze nicht halt - Zum Austausch grenzüberschreitender Gesundheits- und MeldedatenCOVID 19 - die Pandemie macht an der Grenze nicht halt - Zum Austausch grenzüberschreitender Gesundheits- und Meldedaten
Zeitversetzte Videointerviews in behördlicher Bewerberauswahl datenschutzrechtlich unzulässig? Teil 1: datenschutzrechtlicher Rahmen
https://mydvp.de/wp-content/uploads/2019/05/DVP_Inhalt_2019_05.pdfZeitversetzte Videointerviews in behördlicher Bewerberauswahl datenschutzrechtlich unzulässig? Teil 2: datenschutzrechtliche Erforderlichkeit, Einwilligung
https://mydvp.de/wp-content/uploads/2019/06/DVP_Inhalt_2019_06.pdfMaßnahmen des Personalmanagements zur KorruptionspräventionMuthers, Christof Gourmelon, Andreas Stark, Carsten (2014) Maßnahmen des Personalmanagements zur Korruptionsprävention , Der Öffentliche Dienst, 2, S. 25 - 37
Umdeutung einer Kündigung mit zu kurzer KündigungsfristMuthers, Christof (2012 ) Umdeutung einer Kündigung mit zu kurzer Kündigungsfrist , Recht der Arbeit, Heft 3 2012
Die Bachelorklausur: Alkohol und Kündigung aus rechtlicher und medizinisch psychologischer Sicht.Muthers, Christof (2011) Die Bachelorklausur: Alkohol und Kündigung aus rechtlicher und medizinisch psychologischer Sicht. , apf – Ausbildung – Prüfung – Fachpraxis, Heft 2/2011
Notwendigkeit der Zuziehung eines Rechtsanwalts am Geschäftsort des klagenden Unternehmens bei Unterhaltung der Rechtsabteilung nicht am Ort der Schadensbearbeitung, Anmerkung zur Entscheidung des BGH vom 9.9.2004 - I ZB 5/04Muthers, Christof Henssler, Martin (2005) Notwendigkeit der Zuziehung eines Rechtsanwalts am Geschäftsort des klagenden Unternehmens bei Unterhaltung der Rechtsabteilung nicht am Ort der Schadensbearbeitung, Anmerkung zur Entscheidung des BGH vom 9.9
Internet und Aktiengesellschaft - Ungelöste Probleme bei der Durchführung der HauptversammlungMuthers, Christof Ulbrich, Martin (2005) Internet und Aktiengesellschaft - Ungelöste Probleme bei der Durchführung der Hauptversammlung , Wertpapier-Mitteilungen (WM), 2005, S. 215 ff. (gemeinsam mit Martin Ulbrich).
Anmerkung zum Urteil des OLG Stuttgart vom 19.5.2004, 3 U 12/04Muthers, Christof (2004) Anmerkung zum Urteil des OLG Stuttgart vom 19.5.2004, 3 U 12/04 , Verbraucherrecht kompakt, S. 145 ff.
Kein Erstattungsanspruch eines Insolvenzverwalter-Rechtsanwalts für Terminreisekosten seines Prozessbevollmächtigten neben den Kosten seines Unterbevollmächtigten, Anmerkung zur Entscheidung des OLG München vom 5.2.2004 - W 2657/03Muthers, Christof Henssler, Martin (2004) Kein Erstattungsanspruch eines Insolvenzverwalter-Rechtsanwalts für Terminreisekosten seines Prozessbevollmächtigten neben den Kosten seines Unterbevollmächtigten, Anmerkung zur Entscheidung des OLG München v
Fallstricke des neuen Abfindungsanspruches nach § 1a KSchGMuthers, Christof (2004) Fallstricke des neuen Abfindungsanspruches nach § 1a KSchG , Arbeitsrecht aktiv, S. 127 ff.
Beschaffenheitszusage und GewährleistungsausschlussMuthers, Christof (2004) Beschaffenheitszusage und Gewährleistungsausschluss , Zeitschrift für das gesamte Schuldrecht (ZGS), 2004, S. 289 ff. (gemeinsam mit Martin Ulbrich).
Schuldrechtsreform – Das müssen Sie bei der Selbstvornahme des Käufers wegen eines Mangels beachtenMuthers, Christof (2004) Schuldrechtsreform – Das müssen Sie bei der Selbstvornahme des Käufers wegen eines Mangels beachten
Rücktritt vom Vertrag – Verschweigen von Informationen über die KaufsacheMuthers, Christof (2004) Rücktritt vom Vertrag – Verschweigen von Informationen über die Kaufsache , Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR), S. 492 ff.
Die società tra professionisti - zur Entwicklung der gemeinschaftlichen Berufsausübung von Anwälten in ItalienMuthers, Christof (2003) Die società tra professionisti - zur Entwicklung der gemeinschaftlichen Berufsausübung von Anwälten in Italien , Recht der internationalen Wirtschaft (RIW), 2003, S. 245 ff.
Arbeitsrecht und Schuldrechtsmodernisierung – Das neue LeistungsstörungsrechtMuthers, Christof Henssler, Martin (2002) Arbeitsrecht und Schuldrechtsmodernisierung – Das neue Leistungsstörungsrecht , Zeitschrift für das gesamte Schuldrecht (ZGS), S. 219 ff. (gemeinsam mit Martin Henssler).
Gemeinsame anwaltliche Berufsausübung in der Kapitalgesellschaft – Die Anwalts-AG und KGaAMuthers, Christof (2001) Gemeinsame anwaltliche Berufsausübung in der Kapitalgesellschaft – Die Anwalts-AG und KGaA , Neue Zeitschrift für Gesellschaftsrecht (NZG), S. 930 ff..
Hinweispflicht des Anwalts auf die kurze berufsrechtliche Verjährungsfrist seiner sog. SekundärhaftungMuthers, Christof Henssler, Martin (2000) Hinweispflicht des Anwalts auf die kurze berufsrechtliche Verjährungsfrist seiner sog. Sekundärhaftung , Lindenmaier/Möhring (LM) Heft 8/2000 § 51 BRAO Nr. 28
§ 839 BGB§ 839 BGB
Haftung bei AmtspflichtverletzungAmtshaftung§ 839 BGB
Kommentierung der Amtshaftung § 839 BGB§ 839 BGB Nomos-Kommentar BGB § 839 BGB
§ 839 BGBNomos Kommentar BGB § 839 BGB ,
Kommentierung der §§ 311, 311b, 311c, 313 bis 347 BGBKommentierung der §§ 311, 311b, 311c, 313 bis 347 BGB , in: Henssler/Graf von Westphalen (Hrsg.), Praxis der Schuldrechtsreform, Recklinghausen, 2. Auflage 2003, S. 412 – 426; S. 435 – 436; S. 528 – 584
Kommentierung der §§ 311, 311b, 311c, 313 bis 347 BGBKommentierung der §§ 311, 311b, 311c, 313 bis 347 BGB , in: Henssler/Graf von Westphalen (Hrsg.), Praxis der Schuldrechtsreform, Recklinghausen, 1. Auflage 2002, S. 228 – 241; S. 250 – 298